Die europäische Sicherheitsnorm EN 16582-1 für private Schwimmbecken – Was ist für Sie relevant?
Um was geht es?
Seit 2016 gilt in allen europäischen Mitgliedstaaten die Sicherheitsnorm EN16582-1 für private Schwimmbecken. Diese Norm gewährleistet Sicherheitsstandards, welche nach einem Regelwerk festgelegt sind. Aktualisiert wurde die Norm zuletzt im 2021.
Für wen gilt die Sicherheitsnorm und was bringt diese mit sich?
Zuallererst – die Sicherheitsnorm gilt ausschließlich für Pools im privaten Bereich welche eine Beckenhöhe/Beckentiefe von mehr als 85 cm aufweisen. Mittels der Norm werden die Nutzer über Ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt, jedoch ist nicht alles was in der Norm aufgeführt ist verpflichtend, sondern teilweise nur eine Empfehlung für Ihre Sicherheit oder die Ihrer Familie und Gäste.
Was wird von der Norm angestrebt?
Das Hauptziel der Norm ist es Nichtschwimmer und schwächere Schwimmer zu schützen, sowie gewissen Sicherheitsstandards zu etablieren welche für eine generell höhere Sicherheit im Becken sorgen.
Die Norm setzt voraus, dass:
- es bei zu jederzeit eine aktive und wachsame Beaufsichtigung von Nichtschwimmern und schwächeren Schwimmern durch eine sachkundige erwachsene Aufsichtsperson erfolgt. Beachten Sie, dass generell das größte Risiko zu ertrinken bei Kindern liegt welche das 4 Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben.
- eine sachkundige, Erwachsene Person bestimmt wird welche das Becken bei Nutzung überwacht.
- Bei Nutzung durch Nichtschwimmer und schwächere Schwimmer persönliche Schutzausrüstung getragen wird.
- Sämtliche Spielzeug oder Spielsachen aus dem Pool und seiner Umgebung entfernt werden, um zu vermeiden, dass Kinder von diesen angezogen werden und sich unbeaufsichtigt in das Becken begeben.
So kann bereits ein hohes Maß an Schutz für Personen gewährleistet werden.
Darüber hinaus sieht die Norm jedoch noch weitere Maßnahmen vor, welche zum Schutz der Badegäste vorgesehen sind:
- Um Unbefugten den freien Zugang zu Ihren Becken zu verwehren, soll eine Absperrung errichtet werden. Hier ist beispielsweise ein Zaun mit einer Höhe von 110 cm Höhe vorgesehen.
- Um die Sicherheit des Beckens zu erhöhen wird dazu geraten auf Beckenabdeckungen, Alarmanlagen oder ähnliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Beachten Sie jedoch, dass diese nicht die Aufsichtspflicht ersetzen.
Auch sollten Sie auf eine gewisse Sicherheitsausrüstung zurückgreifen, welche in der Nähe des Beckens aufbewahrt werden sollte.
Hier wird empfohlen folgendes Beckennah aufzubewahren:
- Rettungsausrüstung (z.B. Erste-Hilfe-Kasten und Rettungsring)
- Funktionierendes Telefonat sowie eine Liste von Notrufnummern
Was sollte darüber hinaus beachtet werden:
- Alle Nutzer des Beckens vorallem Kinder sind dazu angehalten schwimmen zu lernen.
- Die Nutzer des Schwimmbeckens sollten in der Lage sein Erste Hilfe-Maßnahmen wie z.B. Herz Lungenwiederbelebung durchzuführen. Die Auffrischung der Kenntnisse in regelmäßigen Abständen wird empfohlen. Es geht um Ihre Sicherheit und um die Sicherheit Ihrer Familie – im Notfall kann dies einen entscheidenden Lebensrettenden Unterschied machen.
- Es darf nicht in flaches Wasser Gesprungen werden. Dies kann zu schweren Verletzungen oder gar zum Tod führen.
- Die Nutzung des Schwimmbeckens sollte nicht erfolgen, wenn man unter dem Einfluss von Alkohol, sowie von weiteren Drogen und Medikamenten welche lt. Betäubungsmittelschutzgesetz unter die Betäubungsmittel fallen.
- Wenn Sie eine Abdeckung für Ihren Poolverwenden ist diese vor Nutzung des Beckens vollständig von der Wasseroberfläche zu entfernen.
- Die Desinfektion des Beckenwassers ist zu gewährleisten sodass die Nutzung des Pools gesundheitlich ungefährlich ist. Hier sollten Sie die Richtlinien zur Wasseraufbereitung in der Gebrauchsanleitung Ihres zu Rate ziehen.
- Pool-Chemikalien wie z.B. Chlor sind außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.
- Leitern die Abnehmbar sind, müsse auf einer ebenen Fläche angeordnet werden.
Was muss darüber hinaus erfolgen?
Es ist verpflichtend, dass Sie die Symbole B. 1a (Kinder/Nichtschwimmer/schwächere Schwimmer dürfen nur unter Aufsicht Schwimmen B. 1a) und B. 1.b (Springen in das Becken verboten) in einem Radius von 2 Metern gut sichtbar anzubringen oder zu Platzieren.
Darüber hinaus wird empfohlen das Bild B.2 ebenfalls gut sichtbar in einem Radius von 2 um das Becken zu Platzieren.