Baugenehmigung für private Schwimmbäder
Viele Privatleute fragen sich vor der Anschaffung eines Pools, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen. Eine pauschale Antwort kann hier nicht gegeben werden.
In Deutschland wird in der Regel keine Baugenehmigung für private Schwimmbäder im Außenbereich benötigt mit einem Beckenvolumen von ca. 50 – 100 m³. Genauer geregelt wird dies jedoch in der jeweiligen Bauverordnung des jeweilig zuständigen Bundeslands. Auch ist in der Bauverordnung festgehalten, wie nahe der Pool an der Grundstücksgrenze stehen darf. Wir empfehlen Ihnen jedoch unabhängig von der Beckengröße einen geplanten Poolbau bei dem für Sie zuständigen Bauamt anzumelden, um mögliche Komplikationen auszuschließen und die Baumeldung und Baufertigmeldung einzureichen.
Wenn Sie jedoch ein Innenliegendes Bad bauen möchten benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Um eine Baugenehmigung zu erhalten sollten Sie im Idealfall einen Architekten und/oder einen Poolbauer zu Rate ziehen, welche Ihnen die benötigten Unterlagen wie Lageplan, Bauzeichnung und Baubeschreibung bereitstellen kann. Beachten Sie, das eine erteilte Baugenehmigung nach ca. 3 – 4 Jahren abläuft.
Übrigens sollten Sie sich auf vor dem Kauf & Bau einer Poolüberdachung mit den in Ihrem Land und Ihrer Kommune geltenden Bauverordnungen auseinandersetzen und mit Ihrem Bauamt Rücksprache halten.
Benötigen Sie eine Baugenehmigung für einen Pool
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